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Welche

passt zu Ihnen?

Begleitung

Der Anlass, aus dem Sie Unterstützung suchen, ist so individuell wie jeder Mensch selbst. Gemeinsam finden wir heraus, welche Form der Begleitung am besten zu Ihnen passt.

Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung richtet sich an Menschen, die ihre Ernährung verbessern, ihre Gesundheit fördern oder Beschwerden vorbeugen möchten. Gemeinsam entwickeln wir alltagstaugliche Strategien, die Sie langfristig in Ihrem Leben umsetzen können.

Sie richtet sich in erster Linie an Menschen ohne ernährungstherapeutischen Behandlungsbedarf und fällt in den Bereich der Prävention (§ 20 SGB V).

Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie unterstützt Menschen, deren Ernährung aufgrund einer Erkrankung Teil der Behandlung ist. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungen, die Ihre medizinische Therapie sinnvoll ergänzen und sich in Ihren Alltag integrieren lassen.

Sie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung, deren Verlauf oder Beschwerden durch eine angepasste Ernährung positiv beeinflusst werden können, und erfolgt auf Grundlage des § 43 SGB V.

So läuft die

Kostenübernahme

ab

Die Beantragung der Kostenübernahme ist einfacher, als viele vermuten. Schritt für Schritt erfahren Sie, was für die Beantragung notwendig ist.

1.

ärztliche Notwendigkeitsbescheingung

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.

2.

Unterlagen herunterladen

Laden Sie alle notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme hier herunter:

📄 allgemeiner Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse

(ein individueller Kostenvoranschlag kann erstellt werden. Hierfür erstelle Ich auf Basis der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung einen individuellen Ablaufplanung und damit den individuellen Kotsenvoranschlag)

📄 Qualifikationsnachweis Sophie Matthes

📄 Antrag auf Kostenübernahme

(sofern von Ihrer Krankenkasse gefordert)

3.

Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einreichen

Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit den heruntergeladenen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.

4.

Rückmeldung Ihrer Krankenkasse

Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber, in welcher Höhe sie die Ernährungstherapie unterstützt.

5.

Termin buchen & gemeinsam starten

Nach der Rückmeldung Ihrer Krankenkasse können Sie Ihren Termin buchen. Gemeinsam starten wir anschließend Ihre Ernährungstherapie.

Häufige

Fragen

Muss ich zuerst zum Arzt oder kann ich direkt einen Termin buchen?

Das hängt davon ab, aus welchem Grund Sie mit mir zusammenarbeiten möchten.

Möchten Sie eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen und einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse beantragen, benötigen Sie zunächst eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Anschließend reichen Sie diese gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald Sie die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können Sie Ihren Termin bei NutriSteps buchen.

Wenn Sie die Beratung oder Therapie als Privatleistung in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Termin selbstverständlich auch direkt buchen.

Ja. Auch ohne Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung können Sie eine Ernährungsberatung als Privatleistung in Anspruch nehmen. Liegt eine medizinische Indikation vor und Sie möchten die Ernährungstherapie ohne Zuschuss der Krankenkasse durchführen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich.

Auch dann können Sie die Ernährungstherapie selbstverständlich bei mir in Anspruch nehmen. Die Behandlung ist unabhängig von einer Kostenübernahme möglich. In diesem Fall tragen Sie die Behandlungskosten selbst.

Das müssen Sie auch gar nicht wissen.

Gemeinsam finden wir heraus, welche Form der Begleitung zu Ihrem Anliegen passt. Wenn Sie sich vorab orientieren möchten, können Sie ein 15-minütiges Kennenlerngespräch buchen. Dort besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und klären, welche Form der Begleitung für Sie sinnvoll ist.